Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schlüsselmassenverordnung 2026
Schlüsselmassenverordnung 2026§ 2 Allgemeine Schlüsselzuweisungen
Stand: 26.08.2026
Die für allgemeine Schlüsselzuweisungen nach den §§ 5 bis 14 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung stehende Schlüsselmasse beträgt 3 367 960 500 Euro. Davon gehen
1. an die kreisangehörigen Gemeinden (§§ 6 bis 9 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes ) 1 154 050 451 Euro,
2. an die Kreisfreien Städte (§ 10 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes ) 1 425 202 714 Euro,
3. an die Landkreise (§§ 11 bis 14 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes ) 788 707 335 Euro.